Eine
der neueren Strömungen in der Welt der Psychologie - etwa seit dem
Jahr 2000 - ist die vom US-Psychologen Martin Seligmann begründete,
so genannte "Positive Psychologie".
Deren
Grundgedanke ist, nicht ausschließlich an Defiziten des Menschen zu
arbeiten und sie zu therapieren, um ihm damit ein "unbeschwertes"
Leben zu ermöglichen, sondern seine Stärken zu erforschen, zu
fördern und ihm damit Instrumente an die Hand zu geben, die ihn
stärken und sein Leben lebenswerter machen als durch Verminderung
(oder "Heilung") von Mängeln.
Stichworte
des Ansatzes der Positiven Psychologie sind
- psychischer Aufbau statt Reparatur
-
Fördern von Wohlbefinden und Glück statt Minderung von Leiden
Wie
macht sie das? Die Positive Psychologie wechselt die Perspektive. Sie
stellt psychologische Gegenstände wie Vertrauen, Geborgenheit,
Glück, Vertrauen, Optimismus, Verzeihen und Solidarität in den
(Forschungs- und Wirkens-) Vordergrund. Dies sind kulturell weltweit
"positive", erstebenswerte Zustände. Sie definiert
Chraktereigenschaften, anhand derer es leichter sein soll, diese
Zustände zu erreichen und fördert diese Eigenschaften beim
Individuum.
Der perspektivische Ansatz der Positiven Psychologie ist selbstverständlich umstritten. Angenommen, der Ansatz wäre aber richtig, könnte er eine Bedeutung erlangen, die über das Individuum hinausgeht - nämlich eine System übergreifende, sogar gesamzgesellschaftliche Dimension. Sie könnte nicht nur auf einzelne Personen angewendet werden, sondern auch auf andere Organisationsformen des menschlichen (Zusammen-) Lebens wie zum Beispiel Partnerschaft, Familie und Unternehmen, darüber hinaus auch auf Politik und Gesellschaft. Und innerhalb der Gesellschaft - so meine Auffassung als Volljurist - auch auf das Rechtssystem, insbesondere auf das "bestrafende" Rechtssystem: Das Strafrecht und das Strafvollzugsrecht.
Strafrecht und Strafvollzugsrecht stellen das wichtigste staatliche Instrumentarium dar, um gesellschaftlich erwünschtes Handeln zu fördern und gesellschaftlich unerwünschtes Handeln zu verhindern - durch Strafe und deren Vollziehung.
Der perspektivische Ansatz der Positiven Psychologie ist selbstverständlich umstritten. Angenommen, der Ansatz wäre aber richtig, könnte er eine Bedeutung erlangen, die über das Individuum hinausgeht - nämlich eine System übergreifende, sogar gesamzgesellschaftliche Dimension. Sie könnte nicht nur auf einzelne Personen angewendet werden, sondern auch auf andere Organisationsformen des menschlichen (Zusammen-) Lebens wie zum Beispiel Partnerschaft, Familie und Unternehmen, darüber hinaus auch auf Politik und Gesellschaft. Und innerhalb der Gesellschaft - so meine Auffassung als Volljurist - auch auf das Rechtssystem, insbesondere auf das "bestrafende" Rechtssystem: Das Strafrecht und das Strafvollzugsrecht.
Strafrecht und Strafvollzugsrecht stellen das wichtigste staatliche Instrumentarium dar, um gesellschaftlich erwünschtes Handeln zu fördern und gesellschaftlich unerwünschtes Handeln zu verhindern - durch Strafe und deren Vollziehung.
Das
Strafrecht gibt vor, welches Handeln gesellschaftlich "defizitär"
ist und bestraft es mit einer bestimmten Folge (in Deutschland Geld-
oder Freiheitsstrafe); mit den Mitteln des Strafvollzuges wird die
erkannte Strafe durchgesetzt und vollzogen.
Ziel
des Strafrechts ist es, den einzelnen (und die Gesamtheit) vor der
Begehung von Straftaten, auch weiterer) abzuschrecken und den Opfern
Genugtuung für begangenes Unrecht zu verschaffen, Ziel des
Strafvollzuges ist, den zu Bestrafenden gleichzeitig zu bestrafen und
zu resozialisieren un damit wieder nahtlos in die Gesellschaft
einzugliedern.
Es
ist bekannt, dass diese Ziele mit den vorhandenen Mitteln nicht
erreicht werden und zudem sehr kostspielig sind.
Die
Ansätze der Positiven Psychologie vorausgesetzt, wäre das
gesetzgeberische Ziel nicht anders, nur aus einem anderen Blickwinkel
betrachtet: Die Zahl der "Nichtstraftäter" zu erhöhen
und dem Einzelnen (bzw. dr Gesamtheit aller Einzelnen) nicht
Abschreckung vor Straftatbegehung zu vermitteln, sondern den Anreiz
zu erhöhen, nicht straffällig zu werden. Also nicht Bestrafung der Gesetzbruches", sondern Belohnung der "Gesetzestreue".
Konsequent
gedacht bedeutete dies, dass eine Stärkung des Individuen zum
"Nicht-straffällig-werden", möglicherweise durch ein
Belohnungssystem für Nichtstraftäter (Belohnungsstrafrecht)
sinnvoller ist als das vorhandene Bestrafungssystem durch
Abschreckung, Bestrafung und (defizitäre) Resozialisierung
(Bestrafungsstrafrecht). Dies Alles nach Möglichkeit Kosten frei,
zumindest aber Kosten neutral, ohne entstehende Mehrkosten.
Wie
könnte eine Stärkung der Bereitschaft, keine Straftaten zu
begehen, wie könnte ein solches Belohnungssystem aussehen und: Würde
es von der Bevölkerung angenommen?
Auf
die erste Frage lässt sich derzeit noch keine Antwort geben. Es
müsste nach meiner Auffassung, um wirken zu können, zunächst
gleichzeitig individuelle Anreize bieten, gleichzeitig aber
gesellschaftliche Vorteile für den Einzelnen Nicht-Straftäter
bieten. Vielleicht kann dies in der Eröffnung von konkreten
individuell erwünschten Bildungs- oder Fortbildungsmöglichkeiten
(Beruf, Interessengebite, Musik, bildende Künste, Fertig- und
Fähigkeiten), in der Eröffnung von Wegen zur persönlichen
Fortentwicklung (körperlich, seelisch, emotional oder psychisch) und
damit gleichzeitig zugunsten einer positiven gesellschaftlichen
Entwicklung geschehen. Denkbar wäre auch eine Belohnung nach Art
eines Punkte-Bonussystems, das sich als "weiteres Standbein"
zu dem System der individuellen Alterbezügen gesellt, oder die
Gewährung von schlichten finanziellen Vorteilen, ähnlich der
Gewährung von Kindergeld.
Hinsichtlich
der zweiten Frage sei - als kleines Beispiel - auf die Genugtuung
und den Stolz verwiesen, die viele Menschen verspüren, wenn sie für
25 oder gar mehr Jahre "unfallfreies Autofahren" eine
simple Urkunde erhalten, als gesellschaftliche Anerkennung. Allein
diese Urkunde ist Ihnen jahrelanges Bemühen wert - wohl wissend,
dass "unfallfreies Fahren" nicht allein von ihrem Verhalten
abhängt, sondern ebenso von all den anderen Verkehrsteilnehmern, die
ihnen begegnen.
Aus
meiner Sicht spricht auch nichts dagegen, kumulativ das zurzeit
bestehende Bestrafungsstrafrecht und das neue Belohnungsstrafrecht
für all jene beizubehalten, die sich nicht anreizen lassen oder
anreizen lassen möchten, gesetzestreu zu bleiben und damit nicht
straffällig zu werden. Dies Nebeneinanderbestehen beider Syteme
würde ich "poenale Dichotomie" des Strafrechts nennen.
Um
die Zahl der Straftaten und die Kosten der Strafvollstreckung zugunsten einer "besseren" Gesellschaft zu
senken- was spricht dagegen, es einmal so zu versuchen?