Samstag, 21. Mai 2011

Doch nicht ins Gefängnis...

... aber auch nicht über Los, um 4.000 € einzuziehen.

Von dem Zusammenhang zwischen Wohnwägelchen, Fahndung, Interpol und Einzelhaftstrafe in einer griechischen Einzelzelle zwecks Steinabbruchs hatte ich geschrieben.

Das hat sich nun anders enwickelt: Das Straßenverkehrsamt Köln schrieb mir auf meine E-Mail-Mitteilung vor einigen Tagen sehr höflich:


"Die besonderen Umstände Ihrer Angelegenheit (Europareise, Wohnung in Köln aufgegeben, kein neuer gemeldeter Wohnsitz) stellen eine Besonderheit im normalen "Zulassungsalltag" dar, die verständlicherweise auch eine besondere Bearbeitung erfordert.

Um dieser besonderen Angelegenheit die Beschwernisse des deutschen Zulassungsrechts nicht zuzumuten, habe ich im Sommer 2010 Ihrem Anliegen zugestimmt und keine Bedenken dagegen gehabt, dass das Fahrzeug weiterhin in Köln "registriert" bleibt, obwohl Sie keine gemeldete Wohnung in Köln mehr haben.
(...)

Die Ereignisse (...) machten natürlich Maßnahmen der Kfz-Zulassungsstelle Köln als Ordnungsbehörde erforderlich. Hierzu gehört auch, dass durch die Zulassungsstelle in Euskirchen geprüft werden musste, ob dort mittlerweile ein gemeldeter Wohnsitz begründet wurde, der dann natürlich auch eine Registrierungspflicht auch Fahrzeuges dort erforderlich gemacht hätte.

Ihren Zeilen aus der Zuschrift vom 28.04.2011 entnehme ich nun, dass dies (noch) nicht der Fall ist.
Insofern werde ich die Angelegenheit nicht weiter betreiben und die Zulassungsbehörde Euskirchen bitten, von weiteren Maßnahmen abzusehen."

Na denn man tau...und nich innen Knast ;-))